Seit März 2023 ist Christine Steger die erste Frau in der Funktion der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung. Zu den Hauptaufgaben gehört Beratung und Unterstützung von Personen, die aufgrund von Behinderungen Diskriminierungen erlebt haben. Besondere Schwerpunkte sind dabei: Inklusion in der Bildung, Mädchen und Frauen mit Behinderungen und intersektionale Diskriminierung. In den letzten 20 Jahren widmete sie sich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Den Start dazu bildete die Funktion als Behindertenbeauftragte an der Universität Salzburg, gefolgt von der Tätigkeit in einem Landesregierungsbüro mit dem Schwerpunkt Behinderung und Inklusion sowie psychosoziale Gesundheit. Ab 2018 war sie in der Rolle der Vorsitzenden des Unabhängigen Monitoring Ausschusses zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) tätig.
* Ersatzspielort bei unsicherer Wetterlage: Lunzer Saal